Fachanwalt - Was ist das?

Ich bin seit dem 28.06.1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit dem 26.09.2007 Fachanwalt für Familienrecht.

Nicht jeder Rechtsanwalt darf sich Fachanwalt nennen. Rechtsgrundlage für die Zulassung ist die FachanwaltsOrdnung (nachzulesen unter www.brak.de) Die Rechtsanwaltskammer eines Bundeslandes hat die öffentlich-rechtliche Aufsicht darüber, wer die Bezeichnung Fachanwalt tragen darf.

Voraussetzung zur Zulassung ist eine umfassende Weiterbildung des Rechtsanwaltes auf einem bestimmten Rechtsgebiet. Diese Schulung ist bei einem anerkannten Weiterbildungsinstitut mit einem Mindestumfang von 120 Stunden zum Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse zu absolvieren. Hinsichtlich der Qualität dieser Maßnahme kommt es entscheidend auf die Kompetenz der Referenten an. Diese theoretische Weiterbildung wird mit insgesamt 3, jeweils fünfstündigen, schriftlichen Klausuren abgeschlossen, die von den Prüfern zensiert werden. Diese erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist eine Antragsvoraussetzung zur Fachanwaltschaft. Daneben muß der betreffende Rechtsanwalt auch praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet, so z.B. auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes mindestens 90 Fälle und im Familienrecht mindestens 120 Fälle in einem Zeitraum von 3 Jahren, nachweisen können. Die Rechtsanwaltskammer kann den Bewerber dann noch zu einem Fachgespräch laden, sofern die bereits zu erbringenden Nachweise nicht ausreichen sollten.

Über die Zulassung zur Fachanwaltschaft stellt die Rechtsanwaltskammer eine Urkunde aus. Danach muß der Fachanwalt in jedem Jahr eine Weiterbildung von mindestens 10 Zeitstunden besuchen und der Rechtsanwaltskammer anhand eines Zertifikates nachweisen. Kommt derjenige der Weiterbildungspflicht nicht nach, entzieht die Rechtsanwaltskammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt tragen zu dürfen.

Sie können meine Zulassungen zur Fachanwaltschaft unter dem Stichwort »Urkunden und meine jeweils letzten Weiterbildungsnachweise unter »Zertifikate anklicken und einsehen. Ich absolviere meine Lehrgänge bei dem Institut "Juristische Fachseminare" (www.juristische-fachseminare.de), das für die Durchführung der Weiterbildung immer hochkarätige Referenten stellt, die z.B. als Bundesrichter tätig sind. Im Gegensatz zu anderen Rechtsanwälten, die selbst Tätigkeitsschwerpunkte, Interessengebiete angeben oder vereinzelt auch selbstgewählte Bezeichnungen wie "Spezialist für ... "u.ä. verwenden, ist bei einem Fachanwalt sichergestellt, daß auf dem jeweiligen Rechtsgebiet tatsächlich die angegebene Kompetenz vorhanden ist. Hierüber wacht die zuständige Rechtsanwaltskammer. Natürlich ist der Fachanwalt auch auf anderen Rechtsgebieten tätig, nicht nur auf dem angegebenen Gebiet der Fachanwaltschaft.

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